Maturaarbeit           Zeitplan                               

      

11. Lerngruppe des Schuljahres 2001/2

 

Prognostiziertes Gesamtzeitbudget fuer die Maturitaesarbeit:         ca. 100 Zeitstunden

Umfang der Maturaarbeit gemaess MAV-Reglement:                     ca. 4000 Woerter

 

 

Datum

Ereignisschritt

 

A

22. bis 27 April 2002

Projektwoche zur Information und Themenanimation;

 

B

bis 3. Mai 2002

Auswahl des Themas, d.h. Benennung des Sach- und Untersuchungsgebiets;

oeffentliche Ankuendigung auf Infoplakat;

 

C

bis 28. Juni 2002

Bekanntgabe des Arbeitstitels inklusive Grobdisposition sowie Benennung der zur Begleitung vorgesehenen Betreuungsperson; (Hauptbetreuer/in kann auch eine fachfremde Person sein)

(geht zu den Akten im Ordner MA-Arbeit EuregioGymnasium)

D

bis 5. Juli 2002

Einwilligung der Betreuungsperson zur Zusammenarbeit;

(geht zu den Akten im Ordner MA-Arbeit EuregioGymnasium)

 

E

bis 4. Oktober 2002

Erster Zwischenbericht und kontinuierliche Zusammenarbeit mit derBetreuungsperson;

Festlegung auf den definitiven Arbeitstitel inklusive der Feindispositon; (geht zu den Akten im Ordner MA-Arbeit EuregioGymnasium)

 

F

bis 10. Februar 2003

Vorlage der Rohfassung zur Besprechung mit der Betreuungsperson;

 

G

bis  2. Mai 2003

Abschluss und Abgabe der korrigierten und redigierten Maturaarbeit;

 

H

bis 30. Mai 2003

Beurteilung durch den Betreuer gemaess Formblatt Bundesamt fuer Bildung u. Wissenschaft;

(Kopie geht u.a. auch zu den Akten im Ordner MA-Arbeit EuregioGymnasium)

 

I

4. bis 8. November 2003

Muendliche Praesentation im Romanshorner Lernhaus vor

Gaesten (15 Minuten Praesentation und 10 Minuten Frageteil)

 

J

bis 30 . November 2003

Abschlussbericht der Betreuungsperson inklusive Stundendotierung und Beurteilung der Praesentationsarbeit

(geht zu den Akten im Ordner MA-Arbeit EuregioGymnasium)

 

K

bis 01. Dezember 2003

Einreichung der Maturaarbeit gemaess Formvorschriften Matura-VO zur 2. Teilpruefung;

 

L

im Maerz 2004

Vortrag vor der ad hoc einberufenen Bewertungsjury an der 2. Teilpruefung;